Viele Menschen sind leider noch immer der Meinung, sollten sie eines Tages durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig werden, stehe ihnen eine angemessene Frührente zu. Wer sein Einkommen nicht mehr mit eigener Arbeit erwirtschaften kann, lebt in der Regel am Rande des Existenzminimums und wird nicht selten zum Sozialfall – es sei denn, es wurde mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört in der Tat zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen im Leben eines Menschen, der auf sein Einkommen durch eigene Arbeit angewiesen ist. Gerade Menschen, die sich einen mindestens einigermaßen sicheren Standard erarbeitet haben, vielleicht eine Immobilie finanzieren, einen schönen Wagen fahren und möglicherweise ein paar Ersparnisse erwirtschaften konnten, sollten wissen, dass die bereits erwirtschaftete Rente auf keinen Fall ausreichen wird um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Staatliche Leistungen als zusätzliche Unterstützung werden immer nur in einer Höhe gewährt, die dem Existenzminimum entspricht. Grundsätzlich wird aber erst einmal das eigene Vermögen zur Finanzierung des Lebensunterhalts herangezogen. Das bedeutet grundsätzlich, der Staat verlangt den Verkauf von Immobilien, der Neuwagen muss weg und wer zur Miete in einer Wohnung lebt, die nach Ermessen der Behörden zu groß und zu teuer ist, muss umziehen. Erst wenn wirklich nichts mehr da ist, zahlt der Staat und das gilt leider auch für Invalidität durch Unfall oder Krankheit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann natürlich niemanden vor solchen Katastrophen bewahren, aber sie stellt eine Absicherung dar. Teure Reha-Maßnahmen werden übernommen, sofern sie Erfolg erahnen lassen, Maßnahmen, die von den Krankenkassen größtenteils abgelehnt werden. Und sollte die Arbeitsfähigkeit tatsächlich nicht wieder herstellbar sein, erfolgt eine monatliche Rentenzahlung. Das gilt natürlich für eine vollständige und dauerhafte Invalidität genauso wie für eine teilweise Invalidität, die möglicherweise nur vorübergehend ist. Versicherungsnehmer können die Höhe der monatlichen Rente selbst bestimmen – sie sollte sich immer im Rahmen des aktuellen Gehalts bewegen um den bereits erreichten Standard für den Notfall abzusichern.