Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandreisekrankenversicherung gilt für bis Reisen zu 56 Tagen im Jahr, auch für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen.

Reiserücktrittsversicherung

Es ist ärgerlich genug, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können oder sie vorzeitig abbrechen müssen. Umso mehr, wenn Sie zusätzlich noch auf Ihren Storno- und Rückreisekosten sitzen bleiben!